Senat: In den Mäckeritzwiesen sind die Siedler nun am Zug
Was ist als Nächstes zu tun? Diese Frage stellt sich, wenn man auf die weitere Entwicklung zum Überschwemmungsschutz in den Mäckeritzwiesen guckt. Das vom Bezirk Reinickendorf mit der Schließung des TXL rechtlich nun weiter betreibbare Bebauungsplanverfahren ist die eine (staatliche) Aufgabe. Die zweite (private) Aufgabe ist der Zusammenschluß der Siedler*innen in sogenannten Erschließungsgemeinschaften , um bspw. den Bau des Pumpwerkes zu ermöglichen. Hierfür hat das Berliner Abgeordnetenhaus aus ‚SIWANA V-Mitteln‘ einen Investitionsbetrag in Höhe von 1,5 Mio € der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Verfügung gestellt. Die Wahlkreisabgeordnete Emine Demirbüken-Wegner hat bei der Senatsverwaltung nachgehakt und erhielt die Auskunft (Drucksache S18-26713): „Die Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen der Niederschlagsentwässerung der Mäckeritzwiesen bei Starkregen (Überschwemmungsschutz) im Haushaltsjahr 2021 hängt unmittelbar von dem Fortschritt der geplanten städtebaulichen Entwicklung (u.a. Bebauungsplan) des Bezirksamtes Reinickendorf und der Zustimmung und Umsetzung zu den notwendigen baulichen Maßnahmen, bzw. dem Abschluss einer notwendigen vertraglichen Vereinbarung zur Umsetzung des Konzeptes zur Niederschlagsentwässerung durch die Siedlerinnen und Siedler ab.“
Für Irritationen sorgten Vorwürfe der SPD gegen das Bezirksamt Reinickendorf, nach denen das Bebauungsplanverfahren nicht schnell genug vorangetrieben werde und damit die Investition gefährdet sein könnte. Auch hierzu hat die Senatsverwaltung UVK eine klare Antwort gegeben: „Die Fachabteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht in ständigem Austausch mit den Siedlerinnen und Siedlern, bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern, sowie mit der zuständigen Fachabteilung des Bezirksamtes Reinickendorf. Die bisher durchgeführten Schritte der Vorplanungen wurden in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Reinickendorf und den Berliner Wasserbetrieben durchgeführt. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Vorplanungen sind die Grundlage des weiteren Handelns einerseits, um für die Siedlungsbereiche die erarbeiteten baulichen Maßnahmen der Niederschlagsentwässerung bei Starkregen als Überschwemmungsschutz erfolgreich umsetzen zu können und andererseits die Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.“
Nun sind die Siedler am Zug, stellt die Senatsverwaltung fest: „Nach Einschätzung des Senats besteht die Notwendigkeit einer Vereinbarung mit den Siedlerinnen und Siedlern, sowie dem Bezirksamt Reinickendorf bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen der Niederschlagsentwässerung bei Starkregenereignissen als Überschwemmungsschutz. Insbesondere betrifft dies eine vertragliche Vereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung der laufenden Kosten des Regenrückhalteraumes und dem Pumpwerk zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk Reinickendorf und den Siedlerinnen und Siedlern. Hierzu ist es notwendig, dass auf Seiten der Siedlerinnen und Siedler entsprechende rechtsfähige Strukturen geschaffen werden.“