Klarstellung zu Berichterstattung in der Berliner Morgenpost vom 13. März 2026

Das Bezirksamt Reinickendorf nimmt Bezug auf den Artikel „Die Bürgermeisterin und der Antisemit: Warum hat sie nicht die Wahrheit gesagt“ von Dirk Krampitz, erschienen am 13. März 2026 in der Berliner Morgenpost.

Die in dem Beitrag aufgestellte Behauptung, die Bezirksbürgermeisterin habe mehrfach falsche Angaben gemacht, ist unzutreffend. Richtig ist, dass die Bezirksbürgermeisterin zu jedem Zeitpunkt wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.

Ebenfalls unzutreffend ist die im Artikel enthaltene Darstellung, die Bezirksbürgermeisterin habe behauptet, es habe eine „verfassungsrechtliche Sicherheitsüberprüfung“ der Teilnehmer stattgefunden. Eine solche Aussage wurde zu keinem Zeitpunkt getätigt.

Das Bezirksamt Reinickendorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht in der Zuständigkeit eines Bezirksamtes liegt, personenbezogene sicherheitsbehördliche Ermittlungen zu veranlassen oder durchzuführen. Die Erstellung veranstaltungsbezogener Gefährdungsbewertungen obliegt ausschließlich dem Landeskriminalamt Berlin.

Die bezirklichen Arbeitsstrukturen – insbesondere der Bereich Interkulturelle Aufgaben (AGIA) – sowie der zuständige Polizeiabschnitt fungieren in solchen Kontexten ausschließlich als situative Ansprechpartner vor Ort. Eigene Prüf- oder Bewertungsbefugnisse hinsichtlich sicherheitsrelevanter Fragestellungen bestehen nicht.

Im Rahmen des vom Spandauer Jugend e. V. initiierten Projekts „Community Empowerment“ bestehen seit dem Jahr 2021 Kontakte zu zwei Moscheegemeinden der DITIB sowie zur IGMG. Weder DITIB noch IGMG werden im aktuellen Bericht 2024 des Verfassungsschutz Berlin erwähnt.

Darüber hinaus lag dem Bezirksamt Reinickendorf seitens des Landeskriminalamtes keine negative veranstaltungsbezogene Gefährdungsbewertung im Zusammenhang mit dem Fastenbrechen vor. Das Bezirksamt Reinickendorf weist die im genannten Artikel erhobenen Vorwürfe daher ausdrücklich zurück und hat eine Gegendarstellung in der Berliner Morgenpost veranlasst.