Bezirksamt erinnert an Räum- und Streupflicht bei Eisglätte

Das Einsatzteam des BezirksamtesDas Einsatzteam des Bezirksamtes

Rund 500 Kilometer Straße in Reinickendorf sind derzeit vereist. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) arbeitet mit Hochdruck an Hauptverkehrsstraßen und ÖPNV-Haltestellen, damit die wichtigsten Wege frei bleiben. Auch das Einsatzteam des Bezirksamtes ist im Dauereinsatz – bei eisiger Kälte, gefrorenen Straßen und schneidendem Wind gaben heute 66 Mitarbeitende – inklusive externer Dienstleister und drei Helfern der Forsten ihr Bestes für die Sicherheit im Fuchsbezirk.

Berlin zeigt sich gerade von seiner härtesten Seite. Trotzdem arbeiten wir mit voller Kraft weiter. Jetzt brauchen wir auch Sie: Bitte kommen Sie ihrer Verantwortung nach und erfüllen Sie Ihre Anwohnerpflicht – räumen und streuen Sie die Gehwege vor Ihrem Grundstück. Jeder geräumte Abschnitt hilft, Unfälle zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu einem sicheren Miteinander
“, sagt Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU).

Besonders stark vereiste Gehflächen stellen eine erhöhte Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Das Bezirksamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anlieger bzw. Eigentümer von Grundstücken verpflichtet sind, angrenzende Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen. Das Amt empfiehlt insbesondere bei stark verdichtetem Eis, die Eisflächen mechanisch zu beseitigen, etwa durch das vorsichtige Aufbrechen mit geeigneten Werkzeugen wie Stemmeisen oder Spaten. Diese Vorgehensweise hat sich als besonders wirksam erwiesen und trägt dazu bei, dauerhaft rutschige Stellen zu vermeiden.

Der Einsatz von Auftaumitteln wie z.B. Tausalz ist gemäß Allgemeinverfügung (https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/weitere-meldungen/2026/allgemeinverfuegung-1639339.php) bis einschließlich Samstag, 14. Februar 2026, erlaubt.

Zugleich appelliert das Bezirksamt an die nachbarschaftliche Solidarität. Es gibt Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder körperlichen Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen. In solchen Fällen kann eine unterstützende Hilfe durch Nachbarn einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Wohnumfeld leisten. Gerade bei anhaltenden Minusgraden kann es erforderlich sein, Gehwege mehrfach täglich zu kontrollieren und bei Bedarf erneut zu räumen oder zu sichern.

Teilweise mehrmals täglich muss derzeit gestreut werden