Niemand wird aus Reinickendorf vertrieben

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Das Bezirksamt Reinickendorf weist Presseberichte zurück, wonach Senat und Bezirk angeblich die Firma Nostalgic-Art Merchandising GmbH aus Reinickendorf vertreiben.  „Mit großer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung des Unternehmens bisher jede Kompromisslösung ausgeschlagen hat. Obwohl in Kürze ein weiteres Gespräch ansteht, bei dem erneut alle Optionen auf dem Tisch liegen, wird in Verkennung der Sachlage versucht, in den Medien Stimmung zu machen“, kritisiert Bezirksbürgermeister Emine Demirbüken-Wegner (CDU).

Der Konflikt schwelt, weil eine bisher auch von Nostalgic-Art genutzte Zufahrtsstraße von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verkauft werden soll. Nostalgic-Art möchte die Kanonenhalle weiterhin rückwärts anfahren und während der Anlieferung die Zufahrtsstraße blockieren. Insbesondere da dies die Rettungsdienste blockieren würde, kann der Bezirk dem nicht zustimmen. Dies wurde bereits gerichtlich geklärt: Nostalgic-Art hat kein Anrecht auf eine Blockade der Zufahrtsstraße.

Das Bezirksamt nimmt die Belange der Nostalgic-Art GmbH sehr ernst. Bereits 2021 wurden im Bebauungsplanverfahren die Erschließungssituation des Unternehmens im Rahmen eines verkehrstechnischen Gutachtens explizit untersucht und konzeptionelle Vorschläge eines koexistenziellen Betriebs von Nostalgic-Art und der benachbarten German University in Cairo (GUC) entwickelt“, so die Bürgermeisterin. 

Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Erschließung auch künftig möglich ist, jedoch bei der Organisation der Anlieferung per Sattelschlepper Anpassungen im Betriebsablauf erforderlich sind (z. B. parallele Andienung, Rückwärtsfahren über definierte Flächen, ggf. witterungsgeschützter Umschlag), die nach Einschätzung des Bezirksamts nicht als existenzbedrohend angesehen werden. Ferner sieht der B-Plan-Entwurf die Sicherung von verbindlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger vor, um eine dauerhafte Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Aus Sicht des Bezirksamtes liegt die technische Organisation der Anlieferung im Verantwortungsbereich der Eigentümer. Es besteht jedoch kein Anspruch auf uneingeschränkte Andienung mit beliebiger Technik, sondern lediglich auf zumutbare betriebliche Erreichbarkeit.

Darüber hinaus wurden betriebliche Lösungen – etwa die Vereinbarung nachbarschaftlicher Überfahrtsrechte – geprüft und empfohlen. Hierzu zählt insbesondere eine alternative Anlieferung über das westlich angrenzende ehemalige Motorola-Gelände (jetzt Bundesarchiv). Die Umsetzung setzt jedoch voraus, dass privatrechtliche Einigungen mit den betroffenen Eigentümern erzielt werden. Das Bezirksamt hat Nostalgic-Art mehrfach vorgeschlagen, in direkte Verhandlungen mit den Nachbarn zu treten, da die öffentliche Hand bei privatrechtlichen Einigungen nicht als Vertragspartner fungieren kann.

Zudem hat das Bezirksamt eine gemeinsamen Vor-Ort-Begehung organisiert, mehrfach Gespräche vermittelt und die Wirtschaftsförderung für unterstützende Maßnahmen eingebunden. Des Weiteren wurde das Angebot einer denkmalrechtlichen Beratung unterbreitet. „Die zuständigen Stellen im Bezirksamt stehen weiterhin für konkrete Umsetzungsmöglichkeiten und im Sinne einer kooperativen Lösungsfindung zur Verfügung – mit dem Ziel, den Fortbestand des Unternehmens an seinem angestammten Standort zu ermöglichen. Niemand wird also aus Reinickendorf vertrieben. Doch zu einer Verständigung gehören bekanntlich immer zwei“, sagt Emine Demirbüken-Wegner.