BVV-Reinickendorf hat sich konstituiert

Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 18. September wurden auch die „Bezirksparlamente“, die sogenannten Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Am 27. Oktober 2016 trat die neue BVV-Reinickendorf zur konstituierenden Sitzung im Gebäude des Rathauses Reinickendorf zusammen. 

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten. 
 

Die BVV besteht aus maximal 55 Bezirksverordneten. In Reinickendorf setzt sich die BVV aus 21 Mitgliedern der CDU, 13 der SPD, 8 der AfD, 6 der Grünen, 4 der FDP und 3 der Linkspartei zusammen. Für den Ortsteil Reinickendorf-West vertreten seitens der CDU Kerstin Köppen und Harald Muschner die Bürgerinnen und Bürger.  An der Spitze der BVV steht der aus den eigenen Reihen gewählte Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, einem Stellvertreter und weiteren Beisitzern. Zu Beginn einer Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. Alter und neuer BVV-Vorsteher ist auf Vorschlag der CDU-Fraktion der parteilose Dr. Hinrich Lühmann. 

Die BVV-Wahl ist eine reine Listenwahl. Im Unterschied zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zum Bundestag haben die Wahlberechtigten nur eine Stimme, mit der sie eine Wählervereinigung oder Partei wählen können. Einzelkandidaturen von Personen sind nicht möglich. Um zum Bezirksverordneten gewählt werden zu können, muss man das aktive und passive Wahlrecht besitzen, in Berlin seinen Wohnsitz haben, über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen und auf eine Wahlliste gestellt worden sein. Zu den Wahlen der BVV treten die in Berlin etablierten Parteien oder auch lokale Wählergemeinschaften an und machen dabei sog. Wahlvorschläge in Form von Kandidaten-Wahllisten. Direktmandate gibt es nicht, damit auch keine Überhang- oder Ausgleichsmandate. Die gewählten Kandidaten einer zur BVV-Wahl aufgestellten Liste bilden eine Fraktion in der BVV. Mindestens drei (ansonsten fraktionslose) Bezirksverordnete, die derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden, zwei Fraktionslose eine so genannte Gruppe (diese Möglichkeit besteht allerdings nicht in allen Bezirken). Mitglieder verschiedener Parteien können nur gemeinsam einer Fraktion angehören, wenn sie auf derselben Liste gewählt worden sind. 
 

Die BVV ist nach der Berliner Verfassung (Artikel 69–73) „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Sie wählt das Bezirksamt. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der bezirklichen Verwaltung. Zudem beschließt sie den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV kann darüber hinaus kaum Beschlüsse fassen, die die Verwaltung dann umsetzen müsste (ob und wie sie das tut, ist Sache der Verwaltung). Sie kann das Bezirksamt befragen (beispielsweise Kleine Anfrage, Große Anfrage, Mündliche Anfrage) und über Ersuchen sowie Empfehlungen an das Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen; ein Weisungsrecht hat sie nicht. Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch Bürgerdeputierte angehören können, die auf fraktionellen Vorschlag von der BVV gewählt werden.
 

Ebenfalls am 27.10. gewählt wurden die neuen Mitglieder des Bezirksamtes Reinickendorf. Hier besitzt die CDU-Reinickendorf mit drei Mitgliedern die absolute Mehrheit. Die SPD und die AfD stellen jeweils ein Mitglied. Alter und neuer Bezirksbürgermeister ist Frank Balzer. Weitere Bezirksstadträte sind Kartin Schultze-Berndt (CDU), Tobias Dollase (CDU), Uwe Brockhausen (SPD) und Sebastian Maack (AfD).


BVV-Reinickendorf hat sich konstituiert