Alles an einem Ort – Teilhabefachdienste ziehen ins „Haus der Teilhabe“

Die Teilhabefachdienste des Amtes für Soziales und des Jugendamtes ziehen Ende Februar in das „Haus der Teilhabe“ um. Ab dem 03.03.2025 können die Bürgerinnen und Bürger dann alle Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Beeinträchtigungen, egal welchen Alters, an einem Standort beantragen. Das „Haus der Teilhabe“ befindet sich Am Borsigturm 12, 13507 Berlin im 2. Obergeschoss.

Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU): „Mit dem Haus der Teilhabe schaffen wir nicht nur ein gemeinsames Dach für beide Abteilungen, sondern auch neue Synergien für eine noch effektivere Zusammenarbeit. Die räumliche Nähe erleichtert den fachlichen Austausch und optimiert interne Prozesse, wodurch die bewährte Unterstützung für die Menschen in Reinickendorf nachhaltig gestärkt wird.

Die Umzüge finden vom 24.02. bis 28.02.2025 statt. In dieser Zeit ist der Teilhabefachdienst des Sozialamtes aufgrund des Umfangs des Umzugs nur eingeschränkt erreichbar. Es wird um Verständnis gebeten, dass persönliche Vorsprachen nicht möglich sind. In sehr dringenden Fällen stehen die Rufnummer (030) 90294-4098 und die Mailadresse Teilhabefachdienst-soz@reinickendorf.berlin.de zur Verfügung.

Der Teilhabefachdienst des Jugendamtes ist voraussichtlich nur am 28.02.2025 eingeschränkt erreichbar. Eine Schließzeit ist nicht geplant. Bereits vereinbarte Termine finden statt. Gerne können auch Hausbesuche vereinbart werden.

Sozialstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) sieht in dem Umzug einen großen Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: „Alle Teilhabeleistungen an einem Ort zu haben, macht es Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen künftig hoffentlich etwas leichter. Ich freue mich daher sehr, dass es in Reinickendorf mit gemeinsamer Kraftanstrengung gelungen ist, das „Haus der Teilhabe“ zu ermöglichen. Für die eingeschränkte Erreichbarkeit während des Umzug bitte ich um Verständnis.“

Jugend- und Familienstadtrat Alexander Ewers (SPD) hebt die Familienfreundlichkeit dieser abteilungsübergreifenden Zusammenlegung hervor: „Häufig ist nicht nur ein Familienmitglied auf die Leistungen und Angebote des Teilhabefachdienstes angewiesen. Kurze, barrierefreie Wege und auch ein Übergang vom Jugendlichen- zum Erwachsenenalter sind im ,Haus der Teilhabe‘ künftig gelebte Teilhabe, auch ,von Amts wegen‘.“