Parkzone in Frohnau: Bezirk beendet Modellprojekt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem kürzlich getroffenen Urteil festgestellt, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erweiterung der in 2019 eingerichteten Kurzparkzone in Frohnau gibt. In der Urteilsbegründung wird dargelegt, dass dies vermutlich auch für die grundsätzliche Einrichtung der ursprünglichen Zone gelten dürfte.

Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Pressemitteilung.

Mit den besten Grüßen
Ihre
Emine Demirbüken-Wegner